Felix, Graf zu Werdenberg und zu Heiligenberg, beurkundet als Vormund der Kinder seines verstorbenen Vetters, des Grafen Eitel Friedrich zu Zollern, dass die Stadt Reutlingen sich die 300 fl., die Graf Eitel Friedrich von ihr entlehnt hat, mit der Stadtsteuer für das Jahr 1528 im Betrag von 250 fl. und 50 fl. bar hat bezahlen lassen, und quittiert somit der Stadt Reutlingen die erwähnte am St. Martins Tag 1528 fällig werdende Stadtsteuer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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