Konrad von Binningen gibt den Grafen Ulrich dem Älteren und Ulrich dem Jungen zu Helfenstein zwei bisher eigentümlich besessene Güter, das eine zu Radgun-Mägdlingen, das andere zu Riedhausen, auf und empfängt sie zu Lehen, wogegen ihm die Grafen ein anders Gut zu Radgun-Mägdlingen, das bisher Lehen von ihnen war, eignen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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