Mutter Maria Franziska Gugemos und der Konvent der St. Annen-Klause zu Munderkingen (Pfleger: Matthias Rieger, Bm.) belehnen mit Konsens ihrer geistlichen Oberen den leibeigenen Untertan Jacob Röderer leiblehensweise und gegen genannte Leistungen und Dienste mit einem lt. Kaufbrief erworbenen Maierhof zu Deppenhausen (Döppenhausen), den zuvor der verstorbenen Hans Schneider innegehabt. An dessen in Armut geratene Witwe hat der neue Bestandsmann eine einmalige Zahlung zu leisten und zu deren und ihrer Kinder Wohnung und Unterhalt in festgelegter Weise beizutragen. Die Antrittssumme von 150 fl. wird in Anbetracht der baufälligen Scheuer und gegenwärtiger Kriegszeiten auf ratenweise zahlbare 70 fl. ermäßigt, wogegen Röderer baldmöglichst eine neue Scheuer zu errichten hat. Im Todfall ist sein bestes Pferd zu übergeben. Der verliehene Hof - ausgenommen 2 J. Acker ist zehntfrei und unbelastet, abgesehen von gewöhnlichen Steuern, Quartierleistungen und Diensten zugunsten der Stadt Munderkingen, der auch die hohe und niedere Gerichtsbarkeit zusteht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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