Revers des Rats zu Wertheim über den inserierten Contract und Vertrag zwischen dem Herren Graf Ludwig zu Stolberg-Königstein qua Grafen zu Wertheim an einem und dem Rat der Stadt Wertheim am anderen Teil über die überlassene (?) Bede, Ungelt und anderes als Niederlag, Nachsteuer, Zuzug-, Weg-, und Standgeld, wogegen die Bürger gemeiniglich übernommen, diejenige herrschaftlichen Schulden, wofür die Stadt Wertheim mit Königl. Böhmischen Lehnherrlichen Consens versetzt war, und gegen Herausgebung 1000 fl. fränkisch von der Bede alljährlichen zur herrschaftlichen Kammer, ingleichen auch die Weg und Steg um und in der Stadt, auch die gewohnlichen Wachten und Torhüten, ferner die notwendig Baue der Stadt und Brücken aufzurichten und zu erhalten, auch ihre und gemeine Stadtdiener ohne der Herrschaft Zutun oder Beschwehrungen zu verlohnen und zu besolden sich anheischig gemacht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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