Der iuris Practicum Dr. Friedr. Gottl. Hessling zu Wittenberg in Schuld-, Injurien- u.a. Gerichtssachen: Die dem Dr. Hessling wegen unziemlicher Ausdrücke und verfassungswidrigen Anbringens in einer namens der Gemeinde Mölnitz in den Akten des Amts Annaburg sub lit. M N° 167 gefertigten Vorstellung durch gnädigsten Befehl zudiktierte dreitägige Gefängnisstrafe