Search results
  • 210 of 845

Graf Johann von Nassau-Beilstein bekundet, dass er zwischen Bernhard von Mudersbach einerseits und Lutz von Kleberg und dessen Frau Grete andererseits eine Übereinkunft getroffen hat, auf Grund einer ihm zur Kenntnis gebrachten Urkunde mit den Siegeln Mangolds von Mudersbach, Bernhards, [von Mudersbach], der Brüder Daniel und Johann, Albrechts von Lützgenrode und Heinrichs von Crombach, die festsetzte, daß bei einer weiteren Heirat Gretes ihr Sohn Johann das Haus zum Eigenberg im voraus haben solle und die Hälfte aller Güter, die Mangold von Mudersbach und Grete besessen hätte, mit der weiteren Bestimmung, daß Grete ihre Hälfte lediglich als Wittum auf Lebenszeit zustehe. Auf Grund dieser Urkunde trifft der Graf nunmehr weitere Einzel-Entscheidungen. Dabei wird unter anderem festgesetzt, dass Johann kein Siegel mehr haben soll, es sei denn mit Zustimmung derer von Mudersbach und daß alle Verschreibungen, die bisher Johannes wegen ergangen sind, ungültig sein sollen.

Show full title
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Data provider's object view
Loading...