Graf Eberhard IV. von Eberstein erteilt der Kirche und dem Konvent von Herrenalb aus besonderem Eifer für dessen Aufkommen, als einer Stiftung seiner Vorfahren, die Freiheit und Begünstigung, daß des Klosters Diener, Verwalter oder Boten von dem, was sie auf dem Markte seiner Stadt Kuppenheim kaufen oder verkaufen sollten zu ihrem Privatgebrauch, keinen Zoll oder Umgelt zu entrichten haben sollen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view