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Berufungssache des Henrich Tüning in Greven, Beklagter ./. M. Gerhard Billich, Kläger. Der Beklagte ist in 1. Instanz kontumaziert [gegen ihn ist ein Versäumnisurteil gefällt worden]; er behauptet, dass das zu Unrecht geschehen sei, weil in Greven die Pest geherrscht und er deshalb die Aussage seiner Zeugen nicht habe erhalten können. Der Notar Melchior Holling, Gerichtsschreiber des Gogerichts zur Meest, bestätigt das.

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Stadtarchiv Münster
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