Bischof Konrad von Chiemsee (1) und Dompropst Heinrich von Salzburg bekunden gemeinsam mit den Schiedsleuten Propst Friedrich von [Herren-] Chiemsee (1) und Abt Konrad von Raitenhaslach (2) die Aussöhnung mit Ortlib von Walde (3). Dieser soll Erzbischof Rudolf [I.] von Salzburg ab dem 6. Januar [Perichttag] ein Jahr lang mit 20 Leuten gegen jede Person - mit Ausnahme von Herzog Heinrich [XIII.] von [Nieder-] Bayern - dienen und dafür 200 Pfund Salzburger Pfennige erhalten, die zu vier verschiedenen Fristen fällig sind. Der Erzbischof hat ihm zehn Pfund Pfennige aus seinen Einkünften enhalb der Sal (4) zur Verfügung zu stellen und muss im Säumnisfall als Strafe pro Pfund Pfennige zehn Pfund Pfennige leisten. Von dem Geld soll Ortlieb Eigengüter [aigen] erwerben, diese an den Erzbischof aufgeben und sie wieder zu Lehen von ihm empfangen. Wegen der zwischen der Salzburger Kirche und Ortlieb und seinem Vater strittigen Güter soll Kundschaft eingeholt werden und Ortlieb alle Lehen der Salzburger Kirche, die ihm von Rechts wegen zustehen, erhalten. Die übrigen Güter sollen in dem Recht stehen, das der Erzbischof und der Herzog zwischen ihren Dienstmannen gesetzt haben. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S1: Salzburg, Erzbischof Rudolf I. S2: Chiemsee, Bischof Konrad. S3: Salzburg, Dompropst Heinrich. S4: Wald, Ortlieb von

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv