Bischof Konrad von Chiemsee (1) und Dompropst Heinrich von Salzburg bekunden gemeinsam mit den Schiedsleuten Propst Friedrich von [Herren-] Chiemsee (1) und Abt Konrad von Raitenhaslach (2) die Aussöhnung mit Ortlib von Walde (3). Dieser soll Erzbischof Rudolf [I.] von Salzburg ab dem 6. Januar [Perichttag] ein Jahr lang mit 20 Leuten gegen jede Person - mit Ausnahme von Herzog Heinrich [XIII.] von [Nieder-] Bayern - dienen und dafür 200 Pfund Salzburger Pfennige erhalten, die zu vier verschiedenen Fristen fällig sind. Der Erzbischof hat ihm zehn Pfund Pfennige aus seinen Einkünften enhalb der Sal (4) zur Verfügung zu stellen und muss im Säumnisfall als Strafe pro Pfund Pfennige zehn Pfund Pfennige leisten. Von dem Geld soll Ortlieb Eigengüter [aigen] erwerben, diese an den Erzbischof aufgeben und sie wieder zu Lehen von ihm empfangen. Wegen der zwischen der Salzburger Kirche und Ortlieb und seinem Vater strittigen Güter soll Kundschaft eingeholt werden und Ortlieb alle Lehen der Salzburger Kirche, die ihm von Rechts wegen zustehen, erhalten. Die übrigen Güter sollen in dem Recht stehen, das der Erzbischof und der Herzog zwischen ihren Dienstmannen gesetzt haben. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S1: Salzburg, Erzbischof Rudolf I. S2: Chiemsee, Bischof Konrad. S3: Salzburg, Dompropst Heinrich. S4: Wald, Ortlieb von
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Bischof Konrad von Chiemsee (1) und Dompropst Heinrich von Salzburg bekunden gemeinsam mit den Schiedsleuten Propst Friedrich von [Herren-] Chiemsee (1) und Abt Konrad von Raitenhaslach (2) die Aussöhnung mit Ortlib von Walde (3). Dieser soll Erzbischof Rudolf [I.] von Salzburg ab dem 6. Januar [Perichttag] ein Jahr lang mit 20 Leuten gegen jede Person - mit Ausnahme von Herzog Heinrich [XIII.] von [Nieder-] Bayern - dienen und dafür 200 Pfund Salzburger Pfennige erhalten, die zu vier verschiedenen Fristen fällig sind. Der Erzbischof hat ihm zehn Pfund Pfennige aus seinen Einkünften enhalb der Sal (4) zur Verfügung zu stellen und muss im Säumnisfall als Strafe pro Pfund Pfennige zehn Pfund Pfennige leisten. Von dem Geld soll Ortlieb Eigengüter [aigen] erwerben, diese an den Erzbischof aufgeben und sie wieder zu Lehen von ihm empfangen. Wegen der zwischen der Salzburger Kirche und Ortlieb und seinem Vater strittigen Güter soll Kundschaft eingeholt werden und Ortlieb alle Lehen der Salzburger Kirche, die ihm von Rechts wegen zustehen, erhalten. Die übrigen Güter sollen in dem Recht stehen, das der Erzbischof und der Herzog zwischen ihren Dienstmannen gesetzt haben. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S1: Salzburg, Erzbischof Rudolf I. S2: Chiemsee, Bischof Konrad. S3: Salzburg, Dompropst Heinrich. S4: Wald, Ortlieb von
Erzstift Salzburg Urkunden, BayHStA, Erzstift Salzburg Urkunden 30
HU Salzburg 51; GU Mühldorf 817
Erzstift Salzburg Urkunden
Erzstift Salzburg Urkunden >> 1251-1400
1289 Januar 3
Fußnoten:
1) Herrenchiemsee (Insel, Gde. Chiemsee, Lkr. Rosenheim)
2) Raitenhaslach (Gde. Burghausen, Lkr. Altötting)
3) Wald a. d. Alz (Gde. Garching a. d. Alz, Lkr. Altötting)
4) Saalach (Nebenfluss d. Salzach)
1) Herrenchiemsee (Insel, Gde. Chiemsee, Lkr. Rosenheim)
2) Raitenhaslach (Gde. Burghausen, Lkr. Altötting)
3) Wald a. d. Alz (Gde. Garching a. d. Alz, Lkr. Altötting)
4) Saalach (Nebenfluss d. Salzach)
Erzstift Salzburg Urkunden
Perg.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Sg. 1 u. 4 fehlen
Überlieferung: Or.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: Salzburg
Literatur: Regest: Martin 1, 1330
Vermerke: RV: Litera concordie inter dominum archiepiscopum et Ortlieb de Wald 1 rot 125; 71
Originaldatierung: Salzburch 1289 des driten tags vor dem perichttag
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1289
Monat: 1
Tag: 3
Überlieferung: Or.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: Salzburg
Literatur: Regest: Martin 1, 1330
Vermerke: RV: Litera concordie inter dominum archiepiscopum et Ortlieb de Wald 1 rot 125; 71
Originaldatierung: Salzburch 1289 des driten tags vor dem perichttag
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1289
Monat: 1
Tag: 3
Wald: Ortlieb von
Heinrich: Dompropst, Salzburg
Friedrich: Propst, Herrenchiemsee
Konrad: Abt, Raitenhaslach
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Erzstift: Erzbischöfe\ Rudolf I.
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Domkapitel: Pröpste\ Heinrich
Chiemsee (Herrenchiemsee, Insel, Gde. Chiemsee, Lkr. Rosenheim), Bistum: Bischöfe\ Konrad
Chiemsee (Herrenchiemsee, Insel, Gde. Chiemsee, Lkr. Rosenheim), Bistum: Pröpste\ Friedrich
Raitenhaslach (Gde. Burghausen, Lkr. Altötting), Kloster: Äbte\ Konrad
Wald a. d. Alz (Gde. Garching a. d. Alz, Lkr. Altötting)
Saalach (Nebenfluss d. Salzach)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:42 MESZ
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