Vor den Schöffen zu Aachen bestallen die Kanoniker Wilhelm von Weilre und Johann Ellerborn namens des Kapitels U. L. F. zu Aachen nach Absterben des Carl Engels den Franz Kelmiß, Bürger zu Aachen, auf 6 Jahre zum Kellner des Stifts unter genauer Bezeichnung seiner Obliegenheiten in Bezug auf die Pachtgüter, die Ausstellung der Pachtbriefe, Rechnungsführung usw. sowie unter Bewilligung eines Jahrgehalts von 150 Goldgulden und eines Zapfgeldes von 13 Mark für jedes Fuder Wein. G. im Jaer unsers Herrn Fünffzehenhundert und achtzigh, ahm dreißigisten tagh deß monats Augusti.