Alexander Steger zu Hallenstein (Hällenstein) im Gericht Lofer vertauscht mit Christian Türtz zu Reuth im Gericht Lofer dessen zwei zur Grundherrschaft von Kloster Höglwörth gehörenden Mader (Manreith mit Stadel und Käser, Wagenklause) zu Reuth gegen seine zwei zur Grundherrschaft von St. Zeno gehörenden Stadlmader zu Reuth am oberen Juffen und einen Geldbetrag und bestätigt dem Christian Türz gleichzeitig ein Rückkaufrecht der Liegenschaften für die kommenden drei Jahre;. S: Propst Wolfgang v. St. Zeno