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Adelheid, die Witwe des Grafen Hermann von Henneberg, und ihr Sohn Graf Heinrich von Henneberg einigen sich unter Vermittlung ihrer Oheime Albrecht von Weilnau ("Wilnawe"), Domscholaster zu Würzburg, und Heinrich von Stollberg ("Stahelberg"), Domherr zu Würzburg, wie folgt: Adelheid übergibt ihrem Sohn die Hälfte der Burg Wildberg ("Wylperg") mit allen Zugehörungen, wie dies von ihrer Mutter an sie gefallen ist. Graf Heinrich hat auf dem Halbteil der Burg seiner Ehefrau Sofie geborene von Käfernburg ("Keferinberg") 500 Mark Silber, die Mark zu 50 Schilling Heller gerechnet, als Morgengabe verschrieben. Für diese Summe kann Adelheid das Halbteil der Burg von Sofie zurückerwerben, falls Heinrich ohne Erben stirbt. Graf Heinrich darf die Burg ohne Zustimmung seiner Mutter nicht verkaufen. Ausgenommen bei der Übergabe des Halbteils sind der Zehnt und der "stemler" zu Schweinfurt ("Swinfurthe"), das dazu gehörende Gut zu Geldersheim, der Hof zu Münnerstadt ("Munrichstat"), ein Vorwerk in Saal ("Sale") und die Güter, die der Gräfin von den Zentgrafen zu Saal und seinen Kindern zugefallen sind. Diese Güter soll Gräfin Adelheid auf Lebenszeit ungestört innehaben. Will Graf Heinrich nach ihrem Tod die Güter des Zentgrafen an sich bringen, dann soll er dem Kloster Frauenroth ("Vrawenrode") 30 Pfund Heller zu einem Seelgerät für seine Mutter geben. Andernfalls soll das Kloster die Güter solange nutzen, bis Graf Heinrich ihm die Summe bezahlt hat. Das Gut in Hendungen ("Hentingen") und den halben Zehnt in Münnerstadt soll Adelheid auf Lebenszeit besitzen. Dies gilt auch dann, wenn sie in ein Kloster eintritt. Sie kann darüber einen beliebigen Vormund einsetzen. Graf Heinrich verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Bestimmungen. Sollte er sich Übergriffe auf den seiner Mutter zugesprochenen Besitz erlauben, dann ist er zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet. Verweigert er dies, kann seine Mutter die Güter veräußern. Außerdem verpflichtet sich Graf Heinrich, die Anordnungen seiner Mutter bezüglich der ihr als Morgengabe auf dem Dorf Hendungen angewiesenen 400 Mark Silber zu respektieren. Nach dem Tod der Adelheid sollen 100 Mark Silber von den Zehnten in Münnerstadt und Schweinfurt an die Gebrüder Berthold und Poppo von Henneberg oder die Deutschordenskommende in Münnerstadt fallen. Weiter soll man nach dem Tod der Adelheid 200 Mark Silber von allen ihren Gütern zur Tilgung der Schulden ihres Ehemannes und ihres Sohnes Hermann verwenden. Die Getreide- und Schweinegülten, welche die Gräfin ihrem Gesinde vermacht hat, sowie ihre bewegliche Habe sind von ihrem Sohn gemäß den von ihr erlassenen Bestimmungen zu verteilen. Dafür setzen Graf Heinrich den Ritter Hermann von Pfersdorf ("Pferdesdorf") sowie den Helwig Prel und den Gottfried Sigewin sowie die Gräfin Adelheid ihre Söhne Berthold und Poppo sowie den jeweiligen Komtur in Münnerstadt als Verwalter ein. Diese sollen nach dem Tod der Gräfin die Einkünfte von den erwähnten Gütern einnehmen und davon die 200 Mark Schulden, die 400 Mark Morgengabe und die 100 Mark an die Grafen Berthold und Poppo bzw. die Deutschordenskommende bestreiten. Stirbt Graf Heinrich ohne leibliche Erben nach seiner Mutter, dann soll derjenige, an den seine Güter fallen, den Grafen Berthold und Poppo oder der Deutschordenskommende die 100 Mark Silber für ein Seelgerät bezahlen. Die Gräfin und ihr Sohn verpflichten sich zur Einhaltung dieser Bestimmungen. Sofie von Käfernburg verspricht, ihrer Schwiegermutter den Rückerwerb des Halbteils der Burg Wildberg für 500 Mark Silber zu gestatten, sofern ihr Ehemann ohne leibliche Erben sterben sollte. Gottfried [von Hohenlohe], Bischof zu Würzburg, sagt zu, die Güter, die vom Hochstift Würzburg zu Lehen rühren, dem Grafen Heinrich und seiner Ehefrau Sofie zu verleihen. Er siegelt auf Bitte der Gräfin und des Grafen mit. Diese Einigung wurde am 5. Dezember ("an sent Nyclaus abende") 1317 geschlossen, aber erst später beurkundet. Aber diser brief ist geben darnach 1318 an sent Kylians abende. Aussteller: Gräfin Adelheid von Henneberg und ihr Sohn Graf Heinrich. Empfänger: Graf Heinrich von Henneberg und seine Mutter Gräfin Adelheid

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Staatsarchiv Würzburg
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