Dechant und Kapitel zu Düsseldorf bekunden, dass sie die in der Funktion vom 12. Juli 1392 u. A. ihren verliehenen und bisher besessenen Erbgüter bei Sinzig am Gundenhaus, weil sie ihnen zu entlegen, mit fürstlichem Konsens an Johann Godfried vom Stein zu Nassau veräußert haben. Mit Siegel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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