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F 50 Gebr. Nölle >> F 50 Gebr. Nölle >> 2. Inventare und ähnliche Verzeichnisse
1726
Enthält: Anläßlich der zweiten Ehe des Caspar Nölle zu Othlinghausen mit der Witwe des + Pfarrers Schönenberg zu Valbert werden auf Begehren des Nölle und seiner vier Kinder aus erster Ehe durch Johann Hermann Grüter, Stadtschreiber zu Lüdenscheid, die Besitzungen aufgenommen (Gesamtwert: 550 Rtlr.).
Dorsal: Protokoll inventarisationis bonorum
Transkription
Anno 1726, den 3ten Aprilis zu Ohtlinghausen
Dem nach Caspar Nölle zu Ohtlinghausen vor weinig tagen bey ge-
richte angegeben, daß er zur zweyten ehe zu schreiten vorhabens
und sich des ende mit der wittiben seel(igen) H(er)rn Pastoris zu
Valbert Schonenberg eingelassen hette, er aber vorher mit seinen
auß erster ehe vorhandenen vier kindern alß einer tochter und
dreyen söhnen der güter halber richtigkeit machen müste und be-
gehret, daß solches in loco zu Ohtlinghausen geschehen mögte,
alß hat sich zu solchem ende der gerichtsschreiber Grüter heut in
obgemelten dato hiehin erhoben, woselbst sich dann zu vormündern
sistiret Johannes Nölle zu Vogelberg, Casparn Nöllen bruder, und
Johann Peter von Stade, des Casparn Nöllen abgelebten frauen bru-
der, welche vorerst ihres ambts und was sie bey inventarisirung.
auch theilung der güter zu beobachten hetten, erinneret, seindt
auch ferner praemissis praemittendis mit dem vormundts eyde bele-
get; die güter inventarisiret, in anschlag gebracht und dabey
ferner gehandelt alß folget:
An ungereiden: sein guth zu Ohtlinghausen, daß Schäpers guth ge-
nandt mit allen dazugehörigen und biß auff heutige stundt ge-
brauchten landereyen, wiesen, bergen, gebäudten und sonstigen be-
rechtigkeiten angeschlagen 450.--.-
An gereiden:
1.) neun milch gebende kühe 45.--.-
2.) drei rinder 5.--.-
3.) ein bette mit allen zubehore in der untersten
stube befindtlich 20.--.-
4.) noch drey schlechte bette mit sechs küssen und
anderm zubehöer 10.--.-
5.) acht paar bettelacken, guth und schlecht durch-
einander 8.--.-
6.) noch zwey paar guter bettelacken 3.--.-
7.) sieben küssenzoge 3.--.-
8.) neun ellen flessentuch, die ehle 10 Stbr. thut 1.30.-
9.) zwey tischtücher 1.--.-
10.) zwey servietten -.40.-
11.) eine schwartze mantel 5.--.-
12.) ein grosser kasten 5.--.-
13.) noch ein alter kasten 2.--.-
14.) ein kleiderkaste mit einem auffschap 5.--.-
15.) ein klein schap 1.--.-
16.) sechs schabellenstühle 1.--.-
17.) sechs sesselstühle 1.--.-
18.) zwey grosse tische mit außzügen 4.--.-
19.) noch ein grosser tisch 1.--.-
20.) ein klein runder tisch -.30.-
21.) fünffzehn schwennefässer 1.--.-
22.) drey Standtfässer -.20.-
23.) ein dünnebiersfaß -.30.-
24.) ein sültzefaß -.40.-
25.) zwey eymers -.20.-
26.) ein löpen -. 4.-
27.) ein tragringel -.22.6
28.) ein heldt -.10.-
29.) noch ein klein fäßgen -. 6.-
30.) ein wachringel -.40.-
31.) ein grosser kupffern kessel 8.--.-
32.) ein kleiner kupffern kessel 1.--.-
33.) ein alter grosser eckern kessel -.30.-
34.) zwei mittelmässige eckern kessel 1.30.-
35.) vier kleine eckern kessel 1.30.-
36.) ein gantz klein eckern kesselgen -.20.-
37.) ein neues eckern kesselgen -. 7.6
38.) zwey messinges eymer 2.--.-
39.) eine alte messinges sigge und altes schopffbecken -.30.-
40.) zwei hohle 1.--.-
41.) ein grosser eysern pott 1.--.-
42.) ein kleiner eysern pott -.20.-
43.) drey eysern lopfel und eine fleischgabel -.20.-
44.) zwei streicheisen -.13.-
45.) drey mistgabeln -.22.6
46.) ein misthacken -. 7.6
47.) zimmergereitschaft 2.--.-
48.) eine feuerpfeiffe, -zange und -schüppe -.20.-
49.) zwey lampen -.15.-
50.) eine flinte 2.30.-
51.) eine grosse und eine kleine kuchenpfanne 0.22.6
52.) sechs zinnern teller, sechs zinnern lopffel, drey
zinnern schusselen, so noch neu und kurtzhin bezahlet
mit 5.--.-
53.) eine alte zinnern schüssel und drey alte zinnern
teller -.30.-
54.) vier parceleinen schüsselen -.20.-
55.) zwei alte wänne -.30.-
56.) ein habersiep -.15.-
57.) an haber seye noch in vorrath ungefehr 18 malter,
jedes malter 2 Rtlr. 36.--.-
58.) ein scheffel rocken, so schlecht -.30.-
An activschulden
1.) an Casparn in der Lössenbecke, nunmehro dessen
erben, habe [ich] lauth gerichtliche ihme cedirter
obligation de dato 14ten Maii 1700 in capitali
zu fordern 45.--.-
2.) lauth obligation vom 8. Martii 1720 wären ihme
einige markenerben zu Lüdenscheid, benantlich
Jacob Gerhardi, Johan Peter Hoemann, Christopfer
Hencke, Caspar Engelberth Maehler, Wittibe Kluthe
und Wittibe Johan Gerveshagen in capitali, wovor
ihme 1/4 in ged(achter) Mark versetzet, schuldig 20.--.-
3.) lauth einer Handtschrifft de dato 24ten Junii
1725 seye ihme Christopfel Wortmann zum
Buchsfeldt in capitali schuldig 30.--.-
4.) lauth Handschrifft vom 1ten Aug(ust) 1725 habe
[ich] an Johann Goeß in Capitali zu fordern ad 20.--.-
5.) noch habe [ich] lauth einer Handtschrifft zu
fordern 25.--.-
6.) an der wittiben Christopfern Hencken habe [ich]
von baar vorgeschossenem gelde zu fordern 50.--.-
7.) ferner lauth gerichtlicher Obligation de dato ...
seye ihme Johann Peter Othlinghauß schuldig in
capitali 50.--.-
8. Noch seye ihme Melchior zu Othlinghausen schuldig
lauth gerichtlicher Obligation de dato ...
in Capitali 25.--.-
9. Johannes Hencke zu Lüdenscheid seye ihme wegen
Arbeitslohn noch schuldig ohngefehr 50.--.-
10. Johann Wilhelm Brüninghauß zu Othlinghausen seye
ihme von vorgeschossenem Gelde schuldig ad 15.--.-
11. An Herman Eberhardten und Henrichen Othlinghauß
habe [ich] wegen Erbtheils zu fordern 11.--.-
12. Noch wäre ihme Thomas Stackelberg am Herwege
wegen vorgeschossenen Geldes schuldig ad 10.--.-
13. Der Wittibe Elisabethen auffm Schierey habe [ich]
vorgestrecket an baarem Gelde ad 5.--.-
14. Diederich in der Lösenbecke seye ihme von vorge-
schossenem Gelde schuldig ad 5.--.-
15. Am Ambt Plettenberg habe [ich] wegen Zimmerlohns
am Thurm ohngefehr zu fordern 50.--.-
16. Wegen accordirter und geleisteter Handdienste
zu Erbauung der neuen Mühlen zu Breckerfeldt seye
ihme der Ampts Receptor Hopman ohngefehr noch schul-
dig 35.--.-
An Baarschafft seye an einem verwahrsamen Orthe bey
ihme noch vorhanden ohngefehr 350.--.-
Noch gibt an sechs sielberne Lopfel, welche gekostet 7.30.-
-----------
Facit 1447.45.6
An passiven Schulden
1. Seye an Johan Petern Können in Lüdenscheid wegen
gekaufften Rockens und anderen Waaren schuldig 15.--.-
2. An Petern Brabänder wegen von demselben gekaufften
Bettezeugs 3.45.-
3. An Johann Petern von Stade wegen gekaufften Brod-
korns und anderer Waaren 5.33.6
4. Mit seinen Zimmerknechte habe [er] sich noch nicht
berechnet, jedoch wegen deren Lohns, so dieselbe
noch zu fordern, einen ohngefehrlichen Uberschlag
gemachet und bliebe er denselben annoch schuldig 16.--.-
5. Seiner Magdt seye von verdientem Lohn noch schuldig 7.--.-
6. An Johannesen von der Cronen zu Hücking seye [er]
schuldig 2.30.-
-----------
Facit 49.48.6
Mit 1447.45.6
Conferirt, bleibet des Casparn Nöllen Haabseeligkeiten
ad 1397.47.-
Derselbe gibt aber an, daß er und seine samtbliche
Kinder itzo mit gar schlechter Kleidung versehen
wären und sich erster Tage Kleidungen zulegen müsten,
welches ihme, wie die außlösung der gerichtlichen Brieff-
schafften, so über diesen Contract aufzurichten, noch
ein zimbliches kosten würde, wofür weinigstens 40 Rtlr.
außgesetzet werden müsten, nach deren Abzug bliebe die
Haabseligkeit 1357.47.-
Dan fiehle ihme auch noch bey, daß [er] wegen
Magdelohn an Annen Elisabeth Bußhauß schuldig ohngefehr 4.--.-
-------------
Abgezogen Rest 1353.47.-
Davon thut die Halbscheid vor des Casparn Nollen vier
Kindern 676.43.6
Wie nun zur Theilung geschritten werden sollen, hatt
mehrg(edachter) Caspar Nölle angezeiget, daß seine
Tochter bereits verheirathet und zu der Zeit eine gute
Außsteuer, ihrer seel(igen) Mutter Kleider wie auch eine
Kuhe genossen hätte. Die Außsteuer hatte er nebst den
Vormündern überschlagen und solche gering gerechnet zu 25.--.-
und die Kuhe 5.--.-
ohne der Mutter Kleider, so der Tochter ohne deme vorab
zugesetzet.
Damit nun vorerst hierunter mit diesen vier Kindern eine
Gleichheit getroffen werden mögte, wären bereits den zweyen
ältesten Söhnen iedem eine Kuhe angewiesen, auch hatte der
Vatter Caspar Nölle zugesaget, ebenfalß eine Kuhe seinem
jüngsten Sohne zukommen zu lassen, wobey denen dreyen
Söhnen anstatt obg(edachter) Außsteuer in allem zugesetzt 75.--.-
zu deren Behueff folgende Obligationen zu seiner
Zeit zu deren Dienst seyn sollen:
Alß (1) an Christopfelen Wortmann zum Buchsfeldt 30.--.-
(2) an die Erben Classen in der Lösenbecke 45.--.-
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f(acit) 75.--.-
Ferner haben die Vormundern vor ihre Pflegbefohlene daß vorträg-
lichste zu sein erachtet, von dem Vattern Casparn Nöllen samtb-
liche Gereide überlassen und den Kindern daß Guth und daß übrige
in guten Obligationen zugetheilet, auch darüber ein Vergleich ge-
thätiget wurde, daß der Vatter die außstehende Schulden alle an-
nehmen möchte, massen deren einige so beschaffen, daß davon so
wohl wenig einkommen dorffte und nach geschehener Unterredung
solcher Vergleich dahin zu gereichet, daß ausser obenhin denen
erster Ehekindern zugesetzten ihnen ferner zugetheilet
1. Daß Guth hieselbst zu Othlinghausen nebst allen
Gebäuden und wie solches obenhin in inventario
verzeichnet ist, vor den dabey befindlichen
Anschlage ad 450.--.-
2. An Obligationen und außstehenden Forderungen
alß (a) bey Johan Petern zu Othlinghausen 50.--.-
(b) an Melchioren zu Othlinghausen 25.--.-
(c) an Wilhelm Bruninghauß zu Othlinghausen 15.--.-
(d) und an Herman Eberhard und Henrichen zi
Othlinghausen 10.--.-
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facit 550.--.-
Und wie dieses letztere Capital sich zu 11 Rtlr. beträget, so
hält der Vatter davon einen Rtlr.
Daß übrige hält der Vatter Caspar Nölle vor seine Halbscheid und
hatt dabey angenohmen die im inventario specificirte sämbtliche
Schulden abzuführen und davon nichts zu Last seiner erster Ehe
Kinder kommen zu lassen; womit dan diese Theilung und Handelung
unter obrigkeitlicher Ratification geschlossen, uhrkundtlich Un-
terschrifften so geschehen Othlinghausen in dato ut supra den
3ten Aprilis 1726
Caspar Nöhll
Weihlen die Vormünder Johannes Nöhll und Johan Peter von Stade
schreibens unerfahren, so habe dieses auff Begehren unterschrie-
ben J. Riese pas(toris ?)
Weilen mein Schwager Rehmert Reinickuß schreibens unerfahren, ha-
be [ich] dieses vor denselben auf sein Begehren Caspar Christof-
fel Nöhll
In fidem praemissorum scripsit et subscripsit Johan Herman Grüter
Nachdem nun vorstehendes Inventarium und Theilung mir dem
König(lichen) Hofraht und Hografen hieselbst vorgebracht und vor-
hergangener Erwegung aller Umstände nicht sehen können, daß des
Casparn Nollen erster Ehekinder darunter verkurtzet, alß habe
[ich] geschehenes Ansuchen vorstehende Theilung und Vereinbahrung
hiemit gerichtlich confirmiren und bestättigen wollen, urkundlich
vorgetruckten gerichtlichen Insiegels wie auch meines des
König(lichen) Hofrahts und Hogreffen, sodann Gerichtschreibern
Unterschriften, so geschehen Lüdenscheid, den 6ten Aprils 1726
Arnold Richard Hymmen
Johan Herman Grüter
Dorsalvermerk:
Protocollum inventarisationis bonorum des Caspar Nöhllen zu Oth-
linghausen und hernegst gethätigte Theilung der Güter mit seinen
in erster Ehe geziehlten Kindern
Sonstiges
Information on confiscated assets
Further information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
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