Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Handelsmann Johann Rau als Bräutigam und die ledige Ulmer Bürgerin Christina Barbara Mohn als Braut. Begleitet werden sie von dem Lehrer der 5. Klasse Johann Dürr und dem Handelsmann Friedrich Ehregott Bardili als Pfleger der Tochter des Bräutigams Anna Magdalena aus seiner ersten Ehe mit Dorothea Eleonora Magdalena geborene Ströhlin sowie dem Schreiber beim Proviantamt Johann Sigmund Hauser und dem Goldarbeiter Johann Konrad Kern als Beistände der Braut. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 10. Dezember 1776 geschlossen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 549] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Tochter des Bräutigams noch minderjährig ist und somit unter der Pflegschaft des Rats steht. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass der Vertrag gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung der Tochter aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.