Philipp Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Sohn des verstorbenen Ritters Hans und dessen verstorbener Ehefrau Anna v. Helmstadt, und Barbara, Toch...
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NACHWEIS
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1436-1460
1453 August 29
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Johannstag Enthauptung
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Philipp Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Sohn des verstorbenen Ritters Hans und dessen verstorbener Ehefrau Anna v. Helmstadt, und Barbara, Tochter des Ritters Friedrich v. Flörsheim und dessen Ehefrau Margarethe geb. v. Randeck, bekunden, dass sie einen Ehevertrag des Inhalts abgeschlossen haben, dass ersterer für letztere ein Wittum über 1.200 Gulden, zahlbar in jährlichen Gülten von 50 Gulden von Graf Johann v. Nassau auf dem Zoll zu Oberlahnstein und eine Gülte von 21 Malter Korn zu Nordelsheim sowie einen Witwensitz zu Worms oder Oppenheim bestellt. Barbara soll eine Ehesteuer von 1.200 Gulden in einer jährlichen Gülte von 60 Gulden leisten, versichert durch genannte Summen des kurtrierischen Zolls zu Boppard, einen Zehntanteil in der Gemarkung Oppenheim auf Gülten zu Nierstein und Roxheim. - Zeugen: Friedrich Siegfried Greiffenclau zu Vollrads, Weiprecht v. Helmstadt d. Ä., Ritter Wolf Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg sowie Hans v. Wolfskehlen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller, Zeugen
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 61 - Ausf., Perg., 6 anh. Sg. gut erh.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Philipp Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Sohn des verstorbenen Ritters Hans und dessen verstorbener Ehefrau Anna v. Helmstadt, und Barbara, Tochter des Ritters Friedrich v. Flörsheim und dessen Ehefrau Margarethe geb. v. Randeck, bekunden, dass sie einen Ehevertrag des Inhalts abgeschlossen haben, dass ersterer für letztere ein Wittum über 1.200 Gulden, zahlbar in jährlichen Gülten von 50 Gulden von Graf Johann v. Nassau auf dem Zoll zu Oberlahnstein und eine Gülte von 21 Malter Korn zu Nordelsheim sowie einen Witwensitz zu Worms oder Oppenheim bestellt. Barbara soll eine Ehesteuer von 1.200 Gulden in einer jährlichen Gülte von 60 Gulden leisten, versichert durch genannte Summen des kurtrierischen Zolls zu Boppard, einen Zehntanteil in der Gemarkung Oppenheim auf Gülten zu Nierstein und Roxheim. - Zeugen: Friedrich Siegfried Greiffenclau zu Vollrads, Weiprecht v. Helmstadt d. Ä., Ritter Wolf Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg sowie Hans v. Wolfskehlen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller, Zeugen
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 61 - Ausf., Perg., 6 anh. Sg. gut erh.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ