Dienst- und Schutzkleidung, Beschaffung von Dienstkleidung für die Beamten des Hausdienstes im Geschäftsbereich des Staatsministeriums
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 b Bü 691
D 2/13/Nr. 168
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 b Staatsministerium
Staatsministerium >> I. Landes- und Reichsangelegenheiten >> D. Staatsbeamte und Staatsbehörden >> 2. Besoldungswesen
1927-1935
Enthält u.a.: Normung der Amtskleidung in der öffentlichen Verwaltung, 1927; Tragen von Dienstkleidung bei politischen Veranstaltungen, 1932/33; Einführung der Hoheitszeichen der Reichswehr an der Kopfbedeckung der Polizei, 1934; Hoheitszeichen der NSDAP als Konkarde der Landes- und Gemeindebeamten, 1934/35;Verordnung des Staatsministeriums vom 26.9.1934 über die Dienstkleidung der Aufsichtsbeamten des Arbeitshauses für Männer in Vaihingen a.E. Nachakten in Nr. 640
Qu. 51-158
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
Hierarchie
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