Conrad von Eglofstein, Landrichter zu Amberg, entscheidet in der Klage des Abtes Leonhart von Castel auf die Holzmark genannt die Voytzleiten und auf etliche Felder bei Teinsswanck(1), die der + Ulrich Stromayr von Nuremberg vom Kloster zu Lehen hatte und die dessen Erben verschwiegen hatten. Da von der Gegenseite niemand erscheint, wird der Kläger eingewiesen. Vertreter des Klägers: sein Richter Christof Scharffenberger. Landgerichtssiegel.

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Staatsarchiv Amberg