Knappe Berndt de Hoberghe und sein Sohn Knappe Joest sowie beider Ehefrauen Elizabeth und Anna gestatten Prior Godtfridus, Subprior Theodericus, Prokurator Gerhardus, Senior Lubbertus und dem Konvent des Kloster zum hl. Leichnam und U. lb. Frau zu Blomberg (Blomberge), von ihrer Schuld in Höhe von 700 gfl., von der sie jährlich zwischen Martini und Weihnachten Zinsen von 28 gfl. auf das Haus der Hoberge zu Tatenhausen (Tatenhusen) zu entrichten haben, nach ihrem Vermögen Abschlagzahlungen zu leisten, wodurch sich die Rente um 4 fl. für zurückgezahlte 100 gfl. verringern soll.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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