Rekognitionsschein des Gerichtsamtes Remse über den Eintrag von Fürst Otto Friedrich von Schönburg als Besitzer der ihm durch Erbgangrecht zugefallenen Grundstücke (auf Fol. 9 des Dertelshainer und auf Fol. 21 des Kertz'scher Grund- und Hypothekenbuches)

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Sächsisches Staatsarchiv
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