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Luke Nagel, Dompropst und fürstl. münst. Rat, Archidiakon zu Angelmodde, gestattet dem Thies Schulte Holthausen und seiner Ehefrau Styne, eine geringe Zimmerung am Ende des Kirchhofs zu Angelmodde hinzusetzen, dort wo Henrich Stoippell wohnt, lang 24, breit 18 Fuß. Nach dem Tode des Ehepaars steht ihren Kindern Kerstien und Greteken das Häuschen zu, danach fällt es an die Kirche zu Angelmodde. Siegelankündigung und Unterschrift des Ausstellers. Datum et actum in der Thumbpropstei zu Münster.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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