1767 Feb. 4 - Wien Kaiser Joseph II. bekundet: Christoph Carl Ludwig von Pfeil, dessen Vorfahren Ritterhauptleute und Landesälteste in Schlesien waren und der die Stammlehen der westfälischen Linie seiner Familie zu Huth und Radsdorf ererbt hat, ferner seit 1752 teils als mömpelgrdischer Reichstagsabgesandter zu Regensburg, teils als Direktorialgesandter beim Schwäbischen Kreis, dann als Gesandter beim kursächsischen, bayerischen, pfälzischen und braunschweigischen Hof sich legitimiert hatte, ist nun als königlich preußischer und kurbrandenburgischer bevollmächtigter Minister beim Fränkischen und beim Schwäbischen Kreis akkreditiert und wurde vor zwei Jahren in die unmittelbare Reichsritterschaft aufgenommen. Auf Pfeils Bitte erhebt der Kaiser ihn und seine ehelichen Erben beiderlei Geschlechts absteigenden Stammes in den Reichsfreiherrnstand und verleiht ihm gen. Rechte und Privilegien nebst dem beschriebenen und abgebildeten freiherrlichen Pfeil'schen Wappen und dem Titel Wohlgeboren. Er gebietet, Pfeil und dessen Erben dieses Prädikat zuzulegen und sie als Freiherrn anzuerkennen. Für Zuwiderhandlungen setzt er eine Buße von 200 Mark lötigen Goldes fest, die halb des Reichs Kammer, halb dem Freiherrn von Pfeil zufällt. Sr.: der A. Ausf. Perg.-Libell in Folio, roter Samteinband, besch., mit schwarz-gelben, besch. Seidenbändern - 1 großes Majestätssg. in Messingkapsel mit Deckel an besch. goldener Kordel, auf dem Deckel der Reichsadler, belegt mit dem Bindenschild und der Initiale J. II - U.: 1) der A., 2) Vidit R<udolf Joseph> Fürst Colloredo, <Reichsvizekanzler>, 3) Franz Georg von Leykam, 4) M. J. Molitor, <Registrator> - verzinnte Blechschatulle, besch.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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