Dolenhans und Konrad Lepplin, Maier auf dem Zillhardtshof ("zu Zülhart") verschreiben sich wegen der Leistung des Zehnten von ihrem Hofe gegen Jakob Walther gen. Kühorn d. Ä., Bürger zu Stuttgart, der diesen Zehnten von den Erben des verstorbenen Ulrich Vöingers d. Ä. erkauft hat (Groß- und Kleinzehnt von "rogken, dinckel, habern, gersten, aemer, ainkürn, erbis, linsen, bonen, hirsen oder ander schmalsitt, ouch von allem vihe"); für den Heuzehnten sollen 10 ß h auf Michaelis gereicht werden. Bestimmungen über den Strohmayer, Aufbewahren und Dreschen des Zehnten, Stroh und Köfach.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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