Herzog Magnus I. von Sachsen [-Lauenburg] verpflichtet sich in Gemeinschaft mit seinem Sohn Franz I., die Mitgift seiner Tochter Sophie in Höhe von 8000 Gulden der Eheberedung gemäß in vier jährlichen Terminen in Hannover oder Lüneburg an seinen Schwiegersohn, Graf Anton von Oldenburg, zu entrichten. 1536 Dezember 4 (montags am tage Barbare virginis, ist gewest der vierthe tagk des monats Decembris), Bremen

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Niedersächsisches Landesarchiv
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