Einkommensteuer: Allgemeines und vereinzelt Einzelfälle
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 19 II Bü 87
Zugang 1996/069 P 30
S 2150 A; S 2151 A; S 2153 A
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 19 II Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten
Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten >> 4. Steuern (S) >> 4.2 Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer (S 2) >> 4.2.1 Einkommen- und Lohnsteuer, Kriegszuschlag zur Einkommensteuer, Wehrsteuer, Bürgersteuer >> 4.2.1.1 Einkommensteuer, Lohnsteuer (Az.: S 2000-S 2356)
1931-1942
Enthält v.a.:
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Vermögensteuer der Gesellschaften, die im Ausland ihren Sitz haben, aber vom Inland aus beherrscht werden, 1931: Allgemeines und Einzelfälle; Steuererleichterungen bei der Umwandlung und Auflösung von Kapitalgesellschaften nach §§ 17 und 34 Einkommensteuergesetz: Allgemeines und Einzelfälle; Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bei Gratisbanderolen in der Tabakindustrie; gemeinsame Bilanzen für das Betriebsvermögen und Privatvermögen bei Apotheken; Umwandlung von Kapitalgesellschaften nach dem Umwandlungsgesetz vom 5. Juli 1934: Allgemeines und Einzelfall; Befreiung von der Bestandsaufnahme nach § 39 Handelsgesetzbuch; jährliche Bestandsaufnahme nach § 161 Reichsabgabenordnung; Steuererlass für den Buchgewinn aus den ohne Entgelt abgegebenen Tabaksteuerzeichen, Gewinne aus Gratisbanderolen; Steuererleichterungen bei der Umwandlung und Auflösung von Kapitalgesellschaften; Übersicht über die in den Jahren 1934 bis 1937 umgewandelten und aufgelösten Kapitalgesellschaften und des damit für die Körperschaftsteuer weggefallenen Einkommens, geordnet nach Oberämtern; Steuererleichterungen bei der Umwandlung und Auflösung von Kapitalgesellschaften in Österreich, im Memelland, in den sudetendeutschen Gebieten, in der Freien Stadt Danzig, in den eingegliederten Ostgebieten und im Gebiet von Eupen-Malmedy und Moresnet in Belgien; Aufstellungen der Umsätze des Groß- und Einzelhandels in den Jahren 1938 und 1939 sowie teilweise auch 1940, hg. von der Forschungsstelle für den Handel (FfH) beim Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit (RKW); Bewertungsfreiheit für kurzlebige Wirtschaftsgüter gemäß § 51 Absatz 2 Einkommensteuergesetz und Abschreibungsfreiheit für betriebliche Anlagegüter in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland; Übergang von der Gewinnermittlung gemäß § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz in der Ostmark; steuerliche Behandlung der Vergütungen für die Inanspruchnahme von beweglichen Gegenständen; Übergang von der Gewinnermittlung gemäß § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz zur Gewinnermittlung gemäß § 4 Absatz 1 Einkommensteuergesetz in den sudetendeutschen Gebieten; steuerliche Behandlung der Bezirksapothekerführer; Rückzahlung von Übergewinnen aus Heereslieferungen; Einkommensteuer und Körperschaftsteuer bei Prämienzuwendungen für Rüstungsaufträge; Entwicklung der Lagerbestände, Umsätze, Wareingang und Kosten bis Ende 1941 im Einzelhandel des Altreichs, hg. von der Forschungsstelle für den Handel (FfH) beim Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit (RKW); Gedanken und Fragen aus der Handelsforschung. Aufsätze von Mitarbeitern der FfH beim RKW. Sonderdruck aus Die Betriebswirtschaft. Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis: Stuttgart 1942, Druck, 41 S.
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Vermögensteuer der Gesellschaften, die im Ausland ihren Sitz haben, aber vom Inland aus beherrscht werden, 1931: Allgemeines und Einzelfälle; Steuererleichterungen bei der Umwandlung und Auflösung von Kapitalgesellschaften nach §§ 17 und 34 Einkommensteuergesetz: Allgemeines und Einzelfälle; Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bei Gratisbanderolen in der Tabakindustrie; gemeinsame Bilanzen für das Betriebsvermögen und Privatvermögen bei Apotheken; Umwandlung von Kapitalgesellschaften nach dem Umwandlungsgesetz vom 5. Juli 1934: Allgemeines und Einzelfall; Befreiung von der Bestandsaufnahme nach § 39 Handelsgesetzbuch; jährliche Bestandsaufnahme nach § 161 Reichsabgabenordnung; Steuererlass für den Buchgewinn aus den ohne Entgelt abgegebenen Tabaksteuerzeichen, Gewinne aus Gratisbanderolen; Steuererleichterungen bei der Umwandlung und Auflösung von Kapitalgesellschaften; Übersicht über die in den Jahren 1934 bis 1937 umgewandelten und aufgelösten Kapitalgesellschaften und des damit für die Körperschaftsteuer weggefallenen Einkommens, geordnet nach Oberämtern; Steuererleichterungen bei der Umwandlung und Auflösung von Kapitalgesellschaften in Österreich, im Memelland, in den sudetendeutschen Gebieten, in der Freien Stadt Danzig, in den eingegliederten Ostgebieten und im Gebiet von Eupen-Malmedy und Moresnet in Belgien; Aufstellungen der Umsätze des Groß- und Einzelhandels in den Jahren 1938 und 1939 sowie teilweise auch 1940, hg. von der Forschungsstelle für den Handel (FfH) beim Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit (RKW); Bewertungsfreiheit für kurzlebige Wirtschaftsgüter gemäß § 51 Absatz 2 Einkommensteuergesetz und Abschreibungsfreiheit für betriebliche Anlagegüter in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland; Übergang von der Gewinnermittlung gemäß § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz in der Ostmark; steuerliche Behandlung der Vergütungen für die Inanspruchnahme von beweglichen Gegenständen; Übergang von der Gewinnermittlung gemäß § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz zur Gewinnermittlung gemäß § 4 Absatz 1 Einkommensteuergesetz in den sudetendeutschen Gebieten; steuerliche Behandlung der Bezirksapothekerführer; Rückzahlung von Übergewinnen aus Heereslieferungen; Einkommensteuer und Körperschaftsteuer bei Prämienzuwendungen für Rüstungsaufträge; Entwicklung der Lagerbestände, Umsätze, Wareingang und Kosten bis Ende 1941 im Einzelhandel des Altreichs, hg. von der Forschungsstelle für den Handel (FfH) beim Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit (RKW); Gedanken und Fragen aus der Handelsforschung. Aufsätze von Mitarbeitern der FfH beim RKW. Sonderdruck aus Die Betriebswirtschaft. Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis: Stuttgart 1942, Druck, 41 S.
1 Bü (2 cm)
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:46 MEZ
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