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Wernhart Granns von Uttendorf (1) bestätigt, dass der Erwählte Eberhard [III.] von Salzburg und Wernhart Seybotsdorffer ihn wegen Schadensansprüchen des Seibersdorfer, inbesondere wegen der fünf Pfund Geld Lehenpfennig ze dem Hellein (2), zum Obmann bestellt haben und entscheidet, dass beide Parteien gegenseitig auf alle Forderungen verzichten sollen. Der Erzbischof hat Seibersdorfer als Entschädigung eine [nicht genannte] Summe Geld zu bezahlen, deren Eingang Seibersdorfer bestätigt. Seibersdorfer soll dem Erwählten und der Kirche Salzburg seine Güter und Gülten im Kufstainer (3) und Klinger (4) Gericht aufgeben und alle Briefe darüber sowie alle Briefe über die Geldschuld auf eigene Kosten an den Erzbischof überstellen. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S: Granns, Wernhard

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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