Einmischung des Herzogs von Jülich bzw. des Hauptgerichts Jülich und des jül.-berg. Hofgerichts in die Gerichtsbarkeit der Herrschaft Rheydt in dem Rechtsstreit von Bylandts gegen etliche Einwohner der Herrschaft Rheydt. Der Herzog von Jülich warf Otto von Bylandt Felonie vor, Ott Heinrich grobe Felonie, begangen durch den Versuch, die landesfürstliche Obrigkeit und Lehensgerechtigkeit des Herzogs über Rheydt zu bestreiten, wie auch durch sein Verhalten als Offizier des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises im Jahre 1599, als er die Stadt Emmerich entgegen dem Koblenzer Kreisabschied und dem herzoglichen Willen zwang, 2 Fähnlein Soldaten aufzunehmen, und auch noch staatisches Kriegsvolk in die Stadt aufnahm.
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Einmischung des Herzogs von Jülich bzw. des Hauptgerichts Jülich und des jül.-berg. Hofgerichts in die Gerichtsbarkeit der Herrschaft Rheydt in dem Rechtsstreit von Bylandts gegen etliche Einwohner der Herrschaft Rheydt. Der Herzog von Jülich warf Otto von Bylandt Felonie vor, Ott Heinrich grobe Felonie, begangen durch den Versuch, die landesfürstliche Obrigkeit und Lehensgerechtigkeit des Herzogs über Rheydt zu bestreiten, wie auch durch sein Verhalten als Offizier des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises im Jahre 1599, als er die Stadt Emmerich entgegen dem Koblenzer Kreisabschied und dem herzoglichen Willen zwang, 2 Fähnlein Soldaten aufzunehmen, und auch noch staatisches Kriegsvolk in die Stadt aufnahm.
AA 0627, 470 - B 1171/4189
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1584-1627 (1584-1626)
Enthaeltvermerke: Kläger: Otto von dem Bylandt, Herr zu Rheydt und Brempt, Schloß Rheydt, (Kl.); seit 1592 sein Sohn Ott Heinrich, seit 1595 auch dessen Bruder Arnold Adrian; seit 1598 auch beider Mutter Maria von dem Bongart; seit 1626 deren Erben Beklagter: Herzog von Jülich-Kleve-Berg und Konsorten: Hofrichter und Räte zu Düsseldorf; Schultheiß und Schöffen des Hauptgerichts Jülich und einzeln benannte Einwohner der Herrschaft Rheydt, seit 1602 auch: Adolf im Hove, Coen uff dem Bendt und Johann tho Kamp, Einwohner des Amtes Gladbach; Johann von und zu Ossenbroich, Herr zu Blitterswijk, Amtmann zu Grevenbroich und Gladbach, Johann Breuer zu Hardt, Vogt zu Gladbach Prokuratoren (Kl.): Dr. Erhard Kalt 1585 - Dr. Melchior von Zabern 1592 - Dr. Vitus Erasmus Adelmann [1595] 1596 - Dr. Hans Jakob Kremer [1598] 1600 - Haffner (1626) Prokuratoren (Bekl.): Dr. Laurentius Vomelius 1585, [1579] 1584 - Dr. Laurentius Vomelius Stapert 1592 - Dr. Andreas Pfeffer [1602] 1602, [1602] 1602 Prozeßart: Simplicis querelae Instanzen: RKG 1584-1627 (1584-1626) Beweismittel: Namen der Einwohner (11). Rechte von Bylandts in der Herrschaft Rheydt (20-47). Verlust von Akten durch Überfall auf der Landstraße (48-51). Befehl Herzog Johann Wilhelms von Jülich an Vogt, Schöffen, Soldaten und andere Diener, die auf dem jül. Lehen Haus Rheydt in Dienst stehen, sich nicht länger zur Unterdrükkung der Untertanen gebrauchen zu lassen, unter Androhung von Strafen (169f.). Überfall des Gladbacher Amtmanns, 1602 (174-176). Schöffenurkunde über die Aufnahme von Wiedertäufern und Wiedergetauften in die Herrschaft Rheydt, 1603 (182-185). Befehl Herzog Johann Wilhelms von Jülich an Otto von Bylandts Witwe und Erben bezüglich Ablieferung der rückständigen Reichs-, Türken- und anderen Landsteuern der jül. Unterherrlichkeit Rheydt, andernfalls Exekution durch den jül. Hauptmann Johann von Hoven, 1604 (205). Beschreibung: 5 cm, 226 Bl., geb.; Q 1-51, es fehlen Q 20*, 21*, 26* (Vollmacht Pfeffer), 42, 43, 50*, 51 (Vollmacht Haffner). Lit.: Friedrich Wilhelm Becker, Otto Heinrich von Bylandt zu Rheydt 1554- 1608, Mönchengladbach 1987 (Rheydter Jahrbuch, Bd. 16) S. 113f.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:06 MESZ
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Hierarchie Detailansicht
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- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
- 2. Buchstabe B (Gliederung)