Einmischung des Herzogs von Jülich bzw. des Hauptgerichts Jülich und des jül.-berg. Hofgerichts in die Gerichtsbarkeit der Herrschaft Rheydt in dem Rechtsstreit von Bylandts gegen etliche Einwohner der Herrschaft Rheydt. Der Herzog von Jülich warf Otto von Bylandt Felonie vor, Ott Heinrich grobe Felonie, begangen durch den Versuch, die landesfürstliche Obrigkeit und Lehensgerechtigkeit des Herzogs über Rheydt zu bestreiten, wie auch durch sein Verhalten als Offizier des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises im Jahre 1599, als er die Stadt Emmerich entgegen dem Koblenzer Kreisabschied und dem herzoglichen Willen zwang, 2 Fähnlein Soldaten aufzunehmen, und auch noch staatisches Kriegsvolk in die Stadt aufnahm.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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