Der Thesaurar von St. Andreas in Köln, vom apostolischen Stuhl als
Exekutor und Vernehmungsrichter in der Angeleg-enheit der zwischen der
Äbtissin Beatrix von Essen und der Äbtissin Irmgard von Herford
(Heruordensis) strittig-en Wahl bestellt, bittet im Einverständnis mit dem
Propst von Bonn und dem Scholaster von Köln den Dekan von St. Georg in Köln,
ihn in dieser Sache zu vertreten, da er wegen verschiedener seine Kirche
betreffenden Ang-elegenheiten unabkömmlich sei. Datum a.d. 1297, sabbato
post festum beati Agathe virginis.