Der kursächsische Administrator Herzog Friedrich Wilhelm I. von Sachsen-Weimar einigt sich mit den kurfürstlich brandenburgischen Räten über den Empfang der Reichslehen wie auch böhmischen und vogtländischen Lehen für die unmündischen Herzöge von Sachsen [Christian II., Johann Georg I. und August] sowie auch zu weiteren Fragen der Landesverwaltung.