Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, bekundet, dass das Kloster [Groß-]Frankenthal zwischen Worms und Speyer an Gottesdienst und "loblichen wesen" merklich abgenommen hat. Damit Irrungen und Unordnung abgetan werden und weil er eine besondere Zuneigung zu den Regularkanonikern hat, namentlich jenen des Klosters Kirschgarten bei Worms, hat er das Kapitel zu Windesheim um Reform des Klosters Frankenthal ersucht, was das Kapitel zum Lob der Himmelskönigin Maria und der Büßerin Maria Magdalena, Patronin zu Frankenthal, angenommen hat. Zur Förderung des Vorhabens befreit der Pfalzgraf das Kloster Frankenthal von allen Diensten und Beschwerungen, namentlich Karchfahrt, Atzung, Frondiensten, Bede, Schatzung und Steuer. Die Befreiung soll auf ewig gelten, doch unter dem Vorbehalt, dass der Konvent fortan ein ordentliches reformiertes Wesen zu Frankenthal hält. Darüber hinaus versichert der Pfalzgraf dem Kloster mit seinen Gütern Schutz und Schirm.