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Hans Abt von Burg verspricht die Gült von 8 Schilling Pfennigen, ruhend auf 4 Juchert Äckern zu Burg, die er dem Heinrich Weschlin schuldig war und die dessen Frau nach dessen Tod dem Kloster Oberried zu Freiburg zu einer Jahrzeit übertragen hat, künftig dem genannten Kloster zu zahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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