Friedrich, Graf zu Löwenstein, Herr zu Scharfeneck, genehmigt mit Wissen des Römischen Königs, der als Herzog von Württemberg sein eigener Lehensherr ist, den Verkauf der von ihm rührenden Lehengüter des Heimar Nothafft an Lutz von Freiberg unter der Bedingung, daß der Verkäufer Eigengüter oder mit dem Erlös neu zu kaufende Güter vom jährlichen Ertragswert der verkauften ihm zu Lehen aufträgt.