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Entscheidung des Ministeriums des Innern auf den Bericht des Oberamtmanns Muff in Göppingen, daß von der Verlassenschaft des Alt Johannes Reislen, Bürger in Göppingen im März 1806 1.792 fl Privatkapitalien nicht versteuert worden sind, welcher von der Oberregierung dem Ministerium des Innern vorgelegt worden ist, und in dem vorliegenden Fall bei den obwaltenden Umständen keine Strafe statthaben kann, daß übrigens in künftigen Fällen ähnlicher Art solche an den 1. Senat des Oberjustizkollegiums zur Erörterung abzugeben sind

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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