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Vor dem Offizial des Hofes zu Münster bekunden die Herren Johann von Velen, Domküster zu Münster, Hermann von Velen zu Velen, Herr zu Raesfeldt, Marschall und mitverordneter Statthalter des Stifts Münster, Serries von Schedelich zum Oisthave und Wilhelm Morrien zu Rheine als Kuratoren des jetzt volljährigen Gerhard Morrien zur Nortkirchenn, Erbmarschalls des Stifts, ehelichen Sohnes und Erbfolgers des verstorbenen Gerhard Morrien zur Nortkirchen und der Johanna, geborenen von Bueren zum Davenßberghe, sowie dieser selbst, daß die Eheleute Rutger Spycker und Nese, geborene von Buiren zum Davenßberghe, nach dem Tod der Herren Balthasar und Melchior von Bueren, Brüder, Domherren und Domkellner zu Münster, des Jost von Bueren zum Davenßberghe und der jüngst verstorbenen Jungfer Agnes von Bueren den gesamten Erbanteil der Nese an Haus und Herrlichkeit Davensberg, Allodial- und Lehengut, den Kuratoren zu behuf des jungen Erbmarschalls, des Schwestersohns der Nese, zediert haben, vorbehaltlich dessen, was Nese der Kirche stiften wird. Dafür überlassen die Kuratoren und ihr Pflegesohn den Eheleuten den freieigenen, nicht lehnrührigen Sitz, Haus, Erbe und Gut zum Holtinck samt Zubehör, sodann Hovemans Erbe, Fien Hof zu Oistendorpff, Peter Coirdtz Hof und Niehaußs Erbe zu Varenhövel, alle im Kirchspiel und Amt Werne gelegen, mit allem Zubehör zu freien, unbelasstetem Eigen, dazu 1000 Reichstaler und einen Rentenbrief über 200 Reichstaler, welche die Eheleute dem jungen Marschall bisher schuldig waren, außerdem leibzuchtsweise auf Lebenszeit der Eheleute jährlich 6 Molt Gerste, 10 Paar Pachthühner, lieferbar in Werne, den gewöhnlichen Leib- und Pferdedienst und 2 Schuldschweine aus Dobben Erbe im Kirchspiel Südkirchen, 1 Schuldschwein aus Goermans Erbe ebendort, sowie von Ostern 1591 ab 2 Jahre lang des Erbmarschalls Haus in Werne, de borch genannt, zu heuerfreier Wohnung, dazu 200 der Nese bereits bezahlte Goldgulden als Verzichtspfennig. Verzicht der Kuratoren und ihres Pflegesohns auf die genannten Güter, Versprechen, Währschaft zu leisten und den jetzigen Zeller zu Holtinck, Johann Huilßhorst, auf eigene Kosten zu kommenden Ostern abzuschaffen, jedoch so, daß Spycker ihm Saatkorn und Baulohn erstatten solle. Bestätigung des Vertrags durch den Offizial. Siegler: der Offizial mit dem großen Hofessiegel und dem kleinen Hofessiegel als Rücksiegel, Johann von Velen wegen Siegelkarenz mit seinem ruickpitzer, sowie die übrigen Kuratoren. Ankündigung der Unterschriften des jungen Marschalls, der Kuratoren und des Gerichtsnotars. Zeugen: Walterus Haene und Conradus Stuvius, Diener der Siegelkammer des Hofes zu Münster.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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