Dechant und Kapitel des Archidiakonatsstiftes St. Cassius und Florentius in Bonn erteilen nach dem Tod der Maria Gertrud de Beche (+ 1771), seit 9. Juli 1755 mit der Burg Graurheindorf belehnt, gemäß deren testamentarischer Verfügung den Hofkammerrat Michael de Beche, Maria Gertruds Bruder, und dessen Kinder Benedikt Wolter, Maria Agnes, Maria Gertrud und Maria Christina, vertreten durch Jacob Ebole, Prokurator des kurkölnischen Appellations-, Revisions- und archidiakonalischen Offizialatsgerichtes, die Belehnung mit vorgenannter Burg samt Zubehör, nämlich 9 Viertel Weingarten, davon 5 Viertel auf der Bach schießend an das Heiligenhäusgen und auf die Straße, einem halben Morgen längs des Deutschherren-Baumgartens, schießend auf die Straße und zehntfrei, aus anderthalb Morgen Grunds einem halben Morgen Weingarten gen. Kreuzweingarten, längs der Jungfern zu Rheindorf gelegen und auch zehntfrei, einem Stück Land vor dem Hof Ober dem Pütz, haltend 5 Viertel, einem Baumgarten vor dem Hof mit Zubehör, einem Stück Land längs dem Benden unter den Baumgarten, haltend ungefähr den dritten halben Morgen, sowie drei Morgen Wiese. Dafür sind vom Belehnten jährlich an Martini [11. November] oder binnen 14 Tagen danach in der Stadt Bonn 20 Radergulden, den Gulden zu 24 Raderalbus kölnisch gerechnet, an das Wochenamt zu entrichten. Burghaus, zugehörige Bauten und Güter sind instand zu halten und dürfen nicht unerlaubt versplissen, verpfändet oder verkauft werden. ... gegeben ... Bonn den 1ten Februarii tausend siebenhundert siebezig zweyten Jahres.