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Balthasar Geiß, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Ubstadt beurkunden eine Gültverschreibung des Jakob Stiel und seiner Ehefrau Katharina über 10 Gulden gegenüber die Frühmeßpfründe zu Weiher.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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