Anspruch auf jährlich 14 Malter Roggen aus einer Pfandverschreibung Herzog Wolfgang Wilhelms seit 1639. Zur Vorgeschichte s. o. RKG 2326 (H 395/1513). Der Appellat behauptet, die Pfandverschreibung sei „pro bono immobilari“ zu halten und daher könne gemäß der jül.-berg. Landordnung über sie wie über Stock- und Stammgüter nicht testiert werden, sondern sie fiele auf dem Erbwege an ihn als Neffen und nächsten Verwandten.
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Anspruch auf jährlich 14 Malter Roggen aus einer Pfandverschreibung Herzog Wolfgang Wilhelms seit 1639. Zur Vorgeschichte s. o. RKG 2326 (H 395/1513). Der Appellat behauptet, die Pfandverschreibung sei „pro bono immobilari“ zu halten und daher könne gemäß der jül.-berg. Landordnung über sie wie über Stock- und Stammgüter nicht testiert werden, sondern sie fiele auf dem Erbwege an ihn als Neffen und nächsten Verwandten.
AA 0627, 2328 - H 397/1515
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1700 - 1792 (1639 - 1784)
Enthaeltvermerke: Kläger: Die Regenten des Laurentianer- und Montaner - Gymnasiums (bei Prozeßbeginn Peter Joseph Sierstorpff) in Köln als Inspektoren der Harff- Landskronischen Fundation, (Bekl.) Beklagter: Leopold von Wanghe, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Konrad Franz Steinhausen 1700 - Subst.: Dr. Ludwig Ziegler - Lic. Johann Franz Wolff 1750 - Subst.: Dr. C. P. Lang - Lic. Johann Joseph Flach 1779 - Subst.: Dr. Johann Wilhelm Mainoné - Dr. Franz Karl von Sachs ]1782] 1784 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Franz Peter Jung (1700) 1715 - Subst.: Dr. Stephani - Dr. Johann Jakob Zwirlein - Subst.: Dr. Georg Melchior Hofmann - Lic. Jakob Loskant 1775 - Subst.: Lic. Gabriel Niderer Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofgericht Düsseldorf 1687 - 2. RKG 1700 - 1792 (1639 - 1784) Beweismittel: Bd. I: RKG-Urteil vom 1. April 1757 (9 - 10 und Bd. II, Q 23). Bd. II: Pfandverschreibung Herzog Wolfgang Wilhelms für die Brüder Werner und Daem von Harff 1639 wegen 5440 in Kriegswirren vorgestreckter Rtlr. (Q 6, Q 25, und Bd. III, 71 - 79). Berechnung der Gesamtforderung 1757 in Höhe von fast 14000 Rtlr. (Q 22). Vergleich zwischen Werner von Harff zu Landskron, Amtmann zu Geilenkirchen, und Gottfried Schommartz, Vogt und Rentmeister zu Geilenkirchen, über 57 Malter Roggen 1642 (Q 24). Verzeichnis dessen, was Herzog Wolfgang Wilhelm dem Daem und dem Werner von Harffverschrieben hatte (Q 26). Beschreibung: 3 Bde., alle gebunden, 8 cm, 359 Bl.; Bd. I: 31 Bl.; Protokoll; Bd. II: 183 Bl., Bl. 152 - 183 lose; Q 1 - 76 außer 7, 10*, 28* - 48*, 67* - 70*, 72* - 75*; Bd. III: 145 Bl.; Q 7 (Vorakten). Vgl. RKG 2326 (H 395/1513), RKG 2329 (H 398/1516).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:14 MESZ