Abt Johannes (von Fridingen) von Bebenhausen, kraft der Mandate König Maximilians I. (vom 9. Juli 1494) und Graf Eberhards d. Ä. von Württemberg (vom 8. August 1494) subdelegierter Kommissarius in dem Berufungsverfahren: Ludwig Rupp, gesessen im Spital zu Unterlimpurg (Kläger und Appellant von einem Urteil des Stadtgerichts Schwäbisch Hall (siehe U 1743 mit Inserten), der auf Wunsch seines seligen Vaters 17 Jahre lang seine verstorbene Schwester Agnes, genannt Engele, die "nit in vollkomner vernunft gewesen", versorgt und beherbergt hat, ./. Balthasar Beck zu Enslingen (Beklagter und Appellat), bei welchem besagte Agnes ihre letzten Jahre zugebracht hat, auf Herausgabe des Nachlasses, setzt mit Verweis auf seinen Entscheid vom 23. Juli 1496 (U 1788), der nunmehr durch den Rücktritt des klägerischen Anwalts von seiner angekündigten erneuten Appellation an das königliche Hofgericht rechtskräftig geworden ist, nach Verhör der Anwälte beider Parteien die der beklagten Partei entstandenen und vom Kläger zu ersetzenden Verfahrenskosten auf 89 fl rh fest. Dem Anwalt Becks werden auf dessen Ersuchen die zur Beitreibung benötigten Vollmachten und Zeugnisse (Executoriales, Mannbrief) ausgestellt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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