Die Kläger waren 1593, da in Speyer keine Verwandten lebten, zu Vormündern der Kinder des verstorbenen RKG-Beisitzers Dr. Berthold Breuning, Hans Jacob, Anna Maria, Sebastian, Maria Salome und Hans Berthold, ernannt worden. Sie bitten, nunmehr von der Vormundschaft entbunden zu werden, da die Kinder inzwischen zu Verwandten nach Augsburg übergesiedelt seien und der in Speyer befindliche Besitz verkauft (1 Haus) bzw. die Mobilien (genannt werden Silbergeschirr, Kleinodien, Kerzen, Bibliothek, Tapisserien, Kupfer-, Zinn- und Messinggeschirr) nach Augsburg verbracht und verteilt worden seien. Es gehe jetzt noch um die Abrechnung über das auf Zins gelegte Gut, zu der die Beklagten geladen werden. Im folgenden geht es um die Durchführung dieser Abrechnung. Außer den Vormündern und den Verwandten der Kinder war an der Teilung des Besitzes auch der 2. Mann der 1596 verstorbenen Mutter Susanna Stump, Lic. Karl Seiblin, beteiligt. Nach letzten Handlungen von 1611 folgt abschließend ein Completum-Vermerk vom 1. Dezember 1619.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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