Kurfürst Ludwig von der Pfalz, der zusammen mit seinem Bruder Friedrich einst Kaiser Maximilian die von ihnen pfandweise innegehabten Landvogteien Hagenau und Ortenau um 100.000 Gulden rheinisch abgetreten hat, erneuert diesen Vertrag mit Karl V., indem auch hier das Wiedereinlösungsrecht des Reiches vorbehalten wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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