Albrecht Graf von Hohenlohe beurkundet einen Vertrag zwischen der Bürgerschaft aus Forchtenberg und der aus Ernsbach, in dem sich beide Parteien verpflichten, von den in der Markung des andern liegenden Güter die anfallenden Abgaben zu bezahlen. Ernsbacher Bürger sollen die auf ihrer Wiese in der Elbach auf Forchtenberger Markung ruhende Beetpflicht und die Forchtenberger Bürger alle Abgaben, die auf ihren Besitzungen auf Ernsbacher Markung liegen, bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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