Johann Wilhelm, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern und von Jülich-Kleve-Berg, Graf zu Valdenz, Sponheim, von der Mark, zu Ravensberg und Moers, Herr zu Ravenstein [et cetera], bekundet, dass er den Landständen der Herzogtümer Jülich und Berg nach geleistetem Huldigungseid, den treue Vasallen und Untertanen ihrem Landesfürsten bei Regierungsantritt schuldig sind, auf deren Bitten die ihnen von seinen Vorfahren, Herzögen von Jülich und Berg, gewährten Privilegien, Freiheiten, Briefe, Siegel, Rechte, alten Herkommen und guten Gewohnheiten gemäß dem am 5. November 1672 erteilten Haupt- und dem darauf erfolgten kaiserlichen Deklarationsrezess mit diesem Revers bestätigt hat. Er gelobt, deren Rechte jederzeit zu wahren, in keiner Weise zu beschweren und befiehlt auch seinen jetzigen und künftigen Kanzlern, Räten, Beamten und Bedienten, sich fest daran zu halten. - Der Pfalzgraf kündigt seine Unterschrift und das geheime Kanzlei-Sekretsiegel an. Düßeldorff den ... Octobris 1679. file://fn@01

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner