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Der Knappe Heinrich von Brobeke beurkundet, daß er dem Marsberger Bürger Gottschalk von Büren 9 Mark Marsberger Währung und 9 Malter (moldrie) Roggen schulde, die jährlich auf Michaelis Gottschalk und seiner Frau Oda dergestalt zu zahlen sind, daß er mit Zustimmung seiner Brüder Johannes, Ghyso und Otto die Hälfte seines Hofs (curie) in Horhusen, den Konrad gen. Brodich bewirtschaftet, die Hälfte einer Hufe (mansi) in Horhusen, genannt die Brobekessche hove, die Heinrich Oystorp bewirtschaftet, die Hälfte eines Guts (boni) in Tvissene, die ein Viertel der Hufe (mansi) ausmacht, und den vierten Teil des Zehnten in Velseberg Gottschalk und seiner Frau Oda verpfändet, bis die Schuld getilgt ist. Der Verkäufer leistet Währschaft und verpflichtet sich unter Bürgschaftsleistung des Knappen Ludolph von Horhusen zum Einlager in Marsberg. Siegel des Ausstellers und des Ludolph von Horhusen angekündigt. Datum feria quinta post festum Palmarum anno Domini MCCC quadragesimo octavo

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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