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Vereinbarung zwischen Württemberg und der Schweiz mit Ausnahme der Kantone Schwyz, Glarus und Neuenburg über Konkursverhältnisse und gleiche Behandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen in Konkursen mit Nachtrag, 1825.
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Vereinbarung zwischen Württemberg und der Schweiz mit Ausnahme der Kantone Schwyz, Glarus und Neuenburg über Konkursverhältnisse und gleiche Behandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen in Konkursen mit Nachtrag, 1825.