Eberhard, Abt von Reichenau, beurkundet, dass Ramung von Thalfingen (Dalfingen), Hart Nagel, sesshaft zu Ulm, und Heinz Ohs, sesshaft zu München, sowie seiner Schwester Mülichi, sesshaft zu Riedmühle, freie Zinser seines Klosters seien und von Eigenschaft ihm angehören, wie andere freie Zinser, und dass sie ihre ganze Schuldigkeit bis jetzt geleistet haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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