Georg Friedrich Markgraf zu Brandenburg, Herzog in Stettin, Pommern etc., Burggraf zu Nürnberg, dem Hans Rapold zu Buch bei Vellberg eine nach Anstößern näher bezeichnete Wiese, genannt die Parwiese, zu einem Zinslehen aufgetragen und aus diesem eine ewige und jährliche Gülte von einem Ort (= 1/4 fl) auf Michaelis (29. September) und eine Fastnachtshenne verschrieben hat, erteilt diesem und seinem Gut seinen Schutz und Schirm und legt für künftige Besitzwechsel jeweils zwei Gulden Handlohn fest.