Erhöhung der Förderungen der Krafft'schen Stiftung nach Einholung der Abstimmung sämtlicher Agnaten: 1) Die Erhöhungen der Hauszinsbeiträge für die Agnaten sowie die Nadelgelder für die Töchter werden solange ausgesetzt, bis durch die Vermehrung der Stiftungskapitalien (mindestens 400 fl. jährlich) die Voraussetzung dazu gegeben ist. 2) Die Hauszinsbeiträge für Witwen von Agnaten werden auf 100 fl. jährlich erhöht. 3) Nanette Krafft, die einzige noch lebende Tochter des verstorbenen Major von Krafft, hatte um eine Erhöhung ihrer Unterstützung gebeten. Nach Abstimmung der Agnaten wird diese auf 25 fl. jährlich erhöht.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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