Matthäus Lutz zu Jungingen reversiert gegen Propst Ulrich (II. Krafft) und den Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen für den Empfang eines zu Jungingen, "auf dem stadelvelde", gelegenen und aus drei Jauchert Ackerlandes bestehenden Feldlehens, verspricht Einhaltung der Nutzungsbedingungen, pflegliche Behandlung sowie pünktliche und vollständige Entrichtung der detailliert aufgeführten Gülten und Zinse, Entrichtung von Laudemien bei Veräußerung etc.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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