Die Verpachtung einiger auf den Zeitpunkt 1857 pachtlos gewordener herrschaftlicher Wiesenstücke, a.) der Sulz- oder Wolfswiese im Bühl, b.) der sogenannten Schneiderswiese daselbst, c.) der sogenannten Glas- oder Birkenwiese und d.) der vormals Raunert'sche Wiese auf Eichenauer Markung.