Hintergrund des Verfahrens war ein Streit zwischen Appellant und Appellaten um Ländereien (Busch und Weiden). Die RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß die klev. Räte die Annahme der Appellation des Appellanten gegen einen zu seinen Ungunsten ergangenen Emmericher Spruch unter Verweis darauf abgelehnt hatten, die Stadt Emmerich beanspruche das Recht, über die Zulassung von Appellationen von ihrem Gericht an die klev. Räte zu bestimmen, und habe diese Zustimmung im vorliegenden Fall verweigert. In diesem Sinne und unter Verweis auf ein durch die kaiserliche Anordnung von 1548 bestätigtes Emmericher Appellationsprivileg Intervention der Stadt Emmerich. In den Jahren 1585-1621, 1646-1687 ruhte der Prozeß.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view